Zur Sache:Rechtsgrundlage der Rettungsgasse, Auszug aus der StVOI. Allgemeine
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Die Rettungsgassewird auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren für eine Richtung immer zwischen dem äußerst linken und der nächst folgenden Fahrspur gebildet. |
Das gilt sowohl für zwei-, drei- als auch für vierspurige Straßen. Sogar innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrspuren ein Stau bildet. Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Für Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstehen, weil Sie keine ausreichende Gasse gebildet haben, haften Sie selber. Falls die Einsatzkräfte unnötig durch querstehende Fahrzeuge behindert werden, kann es unter Umständen zu einer Anzeige gegen den Fahrzeughalter wegen unterlassener Hilfeleistung kommen. |
Die Rettungsgasse
wird zum Fahrweg für Rettungskräfte auf mehr-
spurigen Fahrbahnen. Die anderen Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, Rettungs-
gassen bei jedem Rückstau zu schaffen.
- Bereits im Stau genügend Abstand halten, damit gegebenenfalls zur Seite ausgewichen werden kann
- Reduzieren Sie die Lautstärke Ihres Autoradios, damit Sie akustische Warnsignale von Einsatzfahrzeugen rechtzeitig wahrnehmen.
- In den Rück- sowie in die Seitenspiegel schauen und vorsichtig zur Seite fahren.
- Bleiben Sie im Stau bei Ihrem Fahrzeug.
- Gasse freihalten , auch nachdem ein Einsatzfahrzeug vorbei gefahren ist, folgen unter Umständen noch weitere Fahrzeuge.
- Standspur grundsätzlich freihalten.